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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: März 2009
Mit unseren Verkaufsaufgaben bieten wir Ihnen die bezeichneten Kauf / Miet / Pacht - Objekte und zu-gleich unsere Dienste als Makler an. Da die Angebote nach Angaben und Unterlagen der Verkäufer/ Vermieter / Pachtgeber erstellt werden, können wir bei aller Sorgfalt keine Gewähr für die Vollständig-keit und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Irrtum bleibt daher vorbehalten. Für die Verfügbarkeit der Kauf / Miet / Pacht -Objekte können wir keine Garantie übernehmen. Zwischenzeitlicher Verkauf und zwischenzeitliche Vermietung bleibt vorbehalten. Der Inhalt unserer Angebote ist vertraulich; Sie dürfen daher weder das Angebot, noch Einzelheiten daraus ohne unsere Einwilligung an Dritte weitergeben, andernfalls haben Sie Schadenersatz bis zur Höhe unserer ausfallenden Courtage / Provision zu leisten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm erteilten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Gibt er die Informationen gleichwohl weiter und schließt der Dritte den vermittel-ten bzw. nachgewiesenen Vertrag ab, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Provision, als hätte er den Vertrag selbst abgeschlossen.
Kauf von Gewerbe - oder Wohneigentum
Käufer – Courtage / Provision
Die Fa. Hamburger Immobilien Anker erhält beim Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom Käufer eine Provision inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Den genauen prozentualen Courtage / Provisionssatz vom Kaufpreis entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Exposés.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesen Angeboten Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzen. Die angegebene und verbindliche Höhe der Courtage / Provision der Ihnen vorliegenden Verkaufs- Esposes ist verdient und sofort fällig, wenn ein Vertrag über ein hier angebotenes Objekt zustande kommt, daher. bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages, auch wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht direkt mitwirken und / oder ein Vertrag zu geänderten Bedingungen abgeschlossen wird. Alle mit dem Vertragsabschluß verbundenen Kosten trägt der Käufer allein. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Makler unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Kaufpreis mitteilen. Auf Anforderung wird er dem Makler eine Ablichtung des Kaufvertrages überlassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler, Einsicht in sämtliche Abteil-ungen des Grundbuchs und in die Beiakten zu nehmen. Der Makler macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch.
Miete oder Pacht von Gewerbe - oder Wohneigentum
Mieter - oder Pächter- Courtage / Provision
Die Fa. Hamburger Immobilien Anker erhält beim Abschluss des Miet – oder Pachtvertrages vom Mieter/ Pächter eine Courtage / Provision inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Den genauen prozentualen Provi-sionssatz von der monatlichen NettoKaltmiete entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Exposes.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesen Angeboten Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzen. Die angegebene und verbindliche Höhe der Courtage / Provision der Ihnen vorliegenden Vermietung oder Verpachtung - Esposes ist verdient und sofort fällig, wenn ein Vertrag über ein hier angebotenes Objekt zustande kommt, daher. bei Unterzeichnung des Miet - oder Pachtvertrages, auch wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht direkt mitwirken und / oder ein Vertrag zu geänderten Bedingungen abgeschlossen wird. Alle mit dem Vertragsabschluß verbundenen Kosten trägt der Mieter oder Pächter allein. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines Mietvertrages. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Makler unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Mietpreis (Monats-Nettokaltmiete) mitteilen. Auf Anforderung wird er dem Makler eine Ablichtung des Mietvertrages überlassen. Der Makler macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch.
Gebühren
Vereinbarte und zugesagte Besichtigungs-Termine für unsere angebotenen Miet- oder Kaufobjekte Ihrerseits: als Mieter,- Käufer,- Pächter- Interessent, sind für uns verbindlich. Sollten Sie oder ein von Ihnen benannter Vertreter diesen zugesagten Termin nicht wahrnehmen, erheben wir eine Gebühr für die Sachbearbeitung und Aufwandsent-schädigung in Höhe von 90,--€.
Gerichtsstand ist Hamburg
(AGB zum ausdrucken, bitte hier klicken)
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